Sie sind hier:

Gebrauchtwagen Tipps

Hier können Sie in einen anderen Servicebereich wechseln:

Bitte wählen Sie ein Thema:

Tipps und Tricks beim Gebrauchtwagenkauf

Ein privater Gebrauchtwagenkauf kann – ohne Erfahrung - unangenehme Überraschungen zur Folge haben. Ist der Gebrauchte wirklich im Top-Zustand? Ist er sein Geld wert? Ist der Verkäufer vertrauenswürdig?

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen bei Ihrem Gebrauchtwagenkauf helfen.

Fahrzeugsuche

Wenn Sie einen neuen Gebrauchten suchen, führen viele Wege zum Ziel. Viele Vorteile bietet Ihnen der Gebrauchtwagenkauf bei Ihrem Audi oder Volkswagen Partner. So erhalten Sie zum Beispiel bei vielen Werksdienstwagen die Anschlussgarantie oder CarLife Plus.

Darüber hinaus steht Ihnen in der Gebrauchtwagenbörse ein großes Fahrzeugangebot an attraktiven Gebraucht-, Jahres- Werksdienst- und Vorführwagen zur Verfügung.

Suchen Sie bequem nach Ihrem Traumwagen oder speichern Sie einen Suchauftrag zu Ihrem Wunschfahrzeug ab.

Fahrzeugcheck: Alle wichtigen Checkpunkte auf einen Blick

Lackierung

Prüfen Sie Ihr Wunschauto bei hellem Licht. Suchen Sie nach Kratzern und Beulen aus schrägem Blickwinkel und peilen Sie an der Außenhaut entlang.

Unfälle

Ungleichmäßige Spalten und Übergänge an Türen, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Kotflügel etc. sollten Sie misstrauisch machen. Sind Spuren von Nachlackierungen wie Farbnebel, "Orangenhaut" oder Farbunterschiede feststellbar?

Rost

Überprüfen Sie Radläufe, Unterboden, Auspuff.

Details

Achten Sie auf Details und lassen Sie sich dabei Zeit! Begutachten Sie Scheinwerfergläser, Außenleuchten, den Innen- und Kofferraum und eventuell das Verdeck. Finden Sie übermäßigen Verschleiß?

Motorraum

Wie ist der Zustand der Anbauteile wie z.B. der Batterie? Prüfen Sie Öl-, Wasser- und Säurestand. Finden Sie Hinweise und Spuren auf eine erst vor kurzem erfolgte Wartung?

Motorlauf

Achten Sie auf ungleichmäßige oder ungewohnte Motorengeräusche wie z.B. Klappern oder Rasseln. Die Leerlaufdrehzahl sollte konstant sein.

Fahrzeugunterlagen

  • Liegt das Wartungsheft vor?
  • Stimmen die Angaben im Fahrzeugbrief mit denen des Fahrzeugs überein?
  • Wurden die Inspektionen und Wartungsarbeiten pünktlich in autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt?
  • Sind die Zeit- und Kilometerabstände logisch?
  • Bei vorgenommenen Reparaturen oder Umbauten sollten Sie nach den Dokumentationen fragen.
  • Nachträglich eingebautes Zubehör muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein, zumindest muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen.

Probefahrt

  • Die Probefahrt sollte Ihnen unaufgefordert angeboten werden.
  • Nehmen Sie einen Beifahrer mit. Lassen Sie sich ausreichend Zeit.
  • Fahren Sie eine möglichst bekannte Strecke.
  • Testen Sie verschiedene Fahrsituationen.
  • Bevor Sie losfahren: Achten Sie auf Motortemperatur und -geräusche.
  • Achten Sie auch während der Fahrt auf ungewöhnliche Geräusche und stellen Sie das Radio aus.
  • Denken Sie an die Mitnahme des Fahrzeugscheins.
  • Liegt eine Probefahrtversicherung vor, gibt es eine Selbstbeteiligung? 

Bezahlung

Vorsicht ist geboten bei Vorauszahlungen. Ob in Bar, per Banküberweisung oder über „Western Union“. Gleiches gilt für einen sog. „Treuhandservice“. Viele dieser Dienstleistungen leiten sie auf gefälschte Seiten im Internet.

Finanzierung, Versicherung, Inzahlungnahme

Der Gebrauchtwagenkauf beim Audi oder Volkswagen Partner bietet Ihnen auch im Hinblick auf Finanzierung und Versicherung eine Menge Vorteile. Beispielsweise durch den attraktiven VarioCredit der Audi Bank. Informieren Sie sich doch einmal bei Ihrem Audi oder Volkswagen Partner über ein konkretes und unverbindliches Angebot der Bank.

Mit der Inzahlungnahme Ihres alten Gebrauchten über den Audi oder Volkswagen Partner wird Ihnen der Fahrzeugwechsel so komfortabel wie nur möglich gemacht.

Vertragsabschluss

Überprüfen Sie die Fahrzeugpapiere (insbesondere den Fahrzeugbrief), um sicher zu sein, dass der Verkäufer alle Verkaufsrechte am Fahrzeug inne hat. Verlangen Sie ggf. eine Vollmacht. Falls Zusatzausstattungen bzw. Zubehör ebenfalls mit verkauft werden sollen, so sollten diese im Vertrag genannt und ggf. auf einem Beiblatt beschrieben werden.

 

Fahrzeugübernahme: Bitte beachten Sie bei der Fahrzeugübernahme folgendes

Fahrzeugcheck

Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie Ihren neuen Gebrauchten. Achten Sie besonders darauf, dass getroffene Absprachen eingehalten wurden. Prüfen Sie genau, ob alle Unterlagen vollständig sind und lassen Sie sich Ihren neuen Gebrauchten genau erklären. Eventuell offene Fragen sollten sofort geklärt werden. Lassen Sie sich Ihren Ansprechpartner im Kundendienst vorstellen, sofern Sie Ihren Gebrauchtwagen beim Audi oder Volkswagen Partner abholen.

Geldübergabe

Bezahlen Sie nach Möglichkeit in Bar. Idealerweise sollte die Geldübergabe bei Ihrem Kreditinstitut erfolgen - damit gehen Sie kein Risiko beim Transport einer größeren Summe Bargeld ein. Lassen Sie sich mit der Übergabe der Kaufsumme den Fahrzeugbrief und die Fahrzeugschlüssel aushändigen.

Kennzeichen, Steuer und Versicherung

Melden Sie Ihren Gebrauchten so schnell wie möglich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle um.

Dafür benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief Fahrzeugschein bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • die Abgasuntersuchungs-Bescheinigung (AU)
  • die eVB (Elektronische Versicherungsbestätigung)
  • eine Versicherungsbestätigung (sog. "Doppelkarte")
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • eine Vollmacht für einen Beauftragten, falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren können. Der Beauftragte muss sich selbst ausweisen können.

Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt mit Ihrem neuen Auto!

Tipps beim Gebrauchtwagen Verkauf

Mit dem Kauf eines neuen Fahrzeugs ist in den meisten Fällen auch der Verkauf des bisherigen Fahrzeuges notwendig. Ohne Erfahrung beim Gebrauchtwagenverkauf können Sie dabei unangenehme Überraschungen erleben. Ist der Käufer glaubwürdig? Wie schütze ich mich gegen Diebstahl bei der Probefahrt, Betrug oder Falschgeld? Die folgenden Hinweise helfen Ihnen, Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen und Ihren Gebrauchten erfolgreich zu verkaufen:

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen bei Ihrem Gebrauchtwagen Verkauf helfen.

Fahrzeug anbieten

Wenn Sie Ihren Gebrauchten verkaufen wollen, lassen Sie Ihr Fahrzeug am Besten zuerst von Ihrem Audi Partner oder einer anderen Prüfstelle überprüfen. Mit einem Prüfbericht ist Ihr Gebrauchtwagen besser verkäuflich und Sie erhalten einen zuverlässigen Marktwert. Ihr Audi Partner bietet Ihnen als Vertrauensperson und professioneller Gutachter dabei optimale Sicherheit. Tipp: Falls Ihr Fahrzeug in Kürze zum TÜV oder zur Abgassonderuntersuchung (AU) muss, sollten Sie diese Termine vor dem Anbieten erledigen. Damit steigern Sie den Wert Ihres Fahrzeugs.

Fahrzeug vorbereiten

• Kontrollieren Sie Ölstand, Wasserstand, Scheibenwasser, Reifenluftdruck, Beleuchtung.

• Überprüfen Sie die Gültigkeit von TÜV- und AU-Plakette.

• Lassen Sie eventuell auftretende Mängel von Ihrem Audi Partner beheben.

• Reinigen Sie Ihr Fahrzeug gründlich von innen und außen; denken Sie auch an die Reinigung der     Felgen. Bei größeren Abnutzungserscheinungen können im Autofachhandel erhältliche spezielle Pflegemittel Wunder wirken.

• Entleeren Sie den Kofferraum und Ablagefächer soweit wie möglich, um dem Käufer einen optimalen Einblick zu ermöglichen.

• Halten Sie notwendige Unterlagen bereit: Fahrzeugbrief und -schein, Scheckheft / Wartungsheft, Bedienungsanleitung, Belege über Um- und Einbauten oder größere Reparaturen. Tipp: Fragen Sie doch einfach Ihren Audi Partner. Der Audi Fahrzeugservice hilft Ihnen bei kleineren Wartungsarbeiten zuverlässig weiter.

Besichtigung und Probefahrt

Vor einer Besichtigung und Probefahrt findet in der Regel erst eine telefonische oder elektronische (E-Mail) Kontaktaufnahme statt, bei der Sie das Fahrzeug und Ihre Preisvorstellungen möglichst genau beschreiben sollten. Achtung: Achten Sie bei Telefonrückrufen auf die Nummer. Der Trick mit teuren Rückrufnummer (z.B. 0190, 0900) ist einer von vielen. Gleiches gilt bei unseriösen E-Mail Anfragen. Wenn es dann zu einer Besichtigung und Probefahrt kommt, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

• Sorgen Sie dafür, dass möglichst eine weitere Person aus Ihrem Bekanntenkreis anwesend ist (Zeuge). • Lassen Sie sich vor einer Probefahrt unbedingt den Personalausweis des Interessenten aushändigen und kontrollieren Sie das Vorhandensein eines gültigen Führerscheins. • Überlassen Sie den Fahrzeugbrief auf keinen Fall einem Kaufinteressenten, bevor ein Kaufvertrag abgeschlossen ist und die Bezahlung erfolgt ist. • Bestehen Sie darauf, bei der Probefahrt anwesend zu sein. Tipp: Verschweigen Sie keine Mängel. Sie sind verpflichtet, dem Käufer Ihnen bekannte Mängel mitzuteilen. Dies betrifft auch frühere Unfallschäden.

Vertragsabschluss

Seien Sie vorsichtig mit der Annahme von Schecks. Bestehen Sie auf Barzahlung und überprüfen Sie den Betrag auf Vollständigkeit und Echtheit bei der Geldübergabe, am besten direkt bei Ihrer Bank. Händigen Sie den Fahrzeugbrief und -schlüssel erst dann aus, wenn der volle Fahrzeugpreis bezahlt wurde. Halten Sie unbedingt die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag fest!

Fahrzeugübernahme

Übergang des Versicherungsschutzes Der Versicherungsvertrag geht kraft Gesetz auf den Erwerber über, um einen lückenlosen (Verbraucher-) Schutz zu gewährleisten (§ 95 Abs.1 VVG).

D.h., Verkäufer und Käufer haben die Pflicht zur Anzeige der Veräußerung gegenüber dem Versicherer.

(Für den Käufer ist zu beachten: Erfolgt keine unverzügliche Anzeige und tritt der Schadensfall später als einen Monat nachdem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen ein, so wird der Versicherer leistungsfrei, sofern er den Vertrag nicht auch mit dem Erwerber geschlossen hätte). Der Verkäufer behält auf jeden Fall seinen Schadensfreiheitsrabatt – auch ohne Meldung der Veräußerung an die Versicherung.

Übergang der KfZ-Steuerpflicht: Die Steuerpflicht geht erst mit Eingang der Veräußerungsanzeige an den Erwerber über (§ 5 Abs. 5 KraftStG). Haftungsdauer für den Verkäufer Versicherung: Für die Versicherungsprämie haften der Verkäufer und der Käufer gesamtschuldnerisch (§ 95 Abs. 2 VVG) für die laufende Versicherungsperiode (bei Fahrzeugversicherungen immer am 01.01.) – ABER nur, wenn eine Anzeige an den Versicherer erfolgt; ansonsten haftet der Verkäufer alleine.

KfZ-Steuer: Solange, bis die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht; spätestens aber mit Aushändigung des Fahrzeugscheins an den Erwerber (§ 5 Abs.5 KraftStG).